Vor der Umschuldung sollten Sie bei Ihrer bisherigen Bank den aktuellen Ablösebetrag anfordern. Dieser kann von der einfachen Restschuld abweichen, weil bereits angefallene Zinsen, Gebühren oder eine Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt werden.
Bei einem allgemeinen Ratenkredit darf die Entschädigung für eine vorzeitige Rückzahlung in der Regel höchstens 1 Prozent der verbleibenden Restschuld betragen. Beträgt die Restlaufzeit höchstens zwölf Monate, sind es höchstens 0,5 Prozent. Einige Kreditverträge sehen zudem kostenfreie Sondertilgungen oder einen vollständigen Verzicht auf diese Entschädigung vor.
Rechnen Sie anschließend die voraussichtlichen Gesamtkosten des neuen Kredits zusammen und vergleichen Sie diese mit den noch offenen Kosten Ihres bestehenden Vertrags. Eine einfache Orientierung bietet folgende Rechnung:
Ersparnis = verbleibende Kosten des alten Kredits minus Ablösebetrag und Gesamtkosten des neuen Kredits.
Nur wenn nach diesem Vergleich eine ausreichende Ersparnis oder ein klarer finanzieller Vorteil bleibt, spricht vieles für eine Ablösung.