Der Zweidrittelzins ist ein effektiver Jahreszins, den mindestens zwei Drittel der Kundinnen und Kunden eines Anbieters für ein bestimmtes Kreditangebot voraussichtlich höchstens zahlen. Entscheidend ist, dass es sich um den Effektivzins handelt. Dieser umfasst nicht nur den reinen Nominalzins, sondern auch alle in den Kredit eingerechneten Kosten, etwa bestimmte Gebühren. Dadurch bildet er die tatsächlichen jährlichen Gesamtkosten eines Kredits deutlich besser ab als der Sollzins allein.
Dieser Zweidrittelzins erscheint im sogenannten repräsentativen Beispiel. Dabei handelt es sich um eine Musterrechnung, die Kreditgeber in ihrer Werbung für Verbraucherdarlehen verpflichtend angeben müssen. In diesem Beispiel werden ein typischer Kreditbetrag, eine Laufzeit, die monatliche Rate und eben der effektive Jahreszins genannt, der für die Mehrheit der Kreditnehmenden realistisch ist.
Damit liefert der Zweidrittelzins eine Art „Blick hinter die Kulissen“ der Werbung. Er zeigt, wie teuer ein Kredit für die breite Masse tatsächlich werden kann – und nicht nur, wie günstig er im Idealfall für wenige Top-Kundinnen und -Kunden ist.