Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Möglichkeit von Sondertilgungen. Sie müssen diese mit der kreditgebenden Bank vereinbaren bzw. darauf achten, dass entsprechende Klauseln im Darlehensvertrag enthalten sind. Die Sondertilgung ist damit immer eine bloße Option. Existent ist nur das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB für eine Kündigung des Darlehens nach zehn Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Hier gilt eine sechsmonatige Kündigungsfrist.
In der Praxis sind zwei Formen des Sondertilgungsrechts zu unterscheiden: das feste und das optionale Sondertilgungsrecht.
- Festes Sondertilgungsrecht: Sie haben mit der Bank bereits vorab vereinbart, wie hoch die Sonderzahlung sein darf. Außerdem ist der Zeitpunkt für die Zahlung oder die Zahlungen festgehalten. Das funktioniert nur, wenn Sie vorab wissen, wann Sie die Sonderzahlungen vornehmen möchten. In Ihrer Flexibilität bei der Rückzahlung sind Sie bei dieser Gestaltung wieder deutlich eingeschränkt.
- Optionales Sondertilgungsrecht: Bei der optionalen Form erhalten Sie die volle Flexibilität. Weder die Höhe der Zahlungen noch deren Zeitpunkt ist vorab festgelegt.
Entscheidend ist bei der Sondertilgung, was Sie mit der Bank aushandeln. Viele Banken räumen kostenfreie Sonderzahlungen in einer Höhe von fünf bis zehn Prozent der Nettodarlehenssumme pro Jahr ein. Liegen die Zahlungen oberhalb der vereinbarten Grenze, ist häufig ein Zinsaufschlag fällig.
Gängig sind die folgenden – häufig kostenlosen – Varianten für die Ausübung des vertraglich vereinbarten Rechts auf Sondertilgung:
- Fester Prozentsatz pro Jahr: meistens 5 Prozent (in Ausnahmefällen 10 Prozent) der Nettodarlehenssumme
- Fester Betrag pro Jahr: Ein Betrag in einer festen Höhe (z.B. 2.500 Euro, 5.000 Euro oder 10.000 Euro jährlich) wird vereinbart und über Sondertilgungen zusätzlich zu den regulären monatlichen Raten zurückgeführt. Die Höchstbeträge können sich hierbei von Bank zu Bank unterscheiden.
- Fester Gesamtbetrag Laufzeit: über die Laufzeit der vertraglichen Sollzinsbindung maximal möglicher Gesamtbetrag (beispielsweise 20 Prozent der Nettosumme des Immobiliendarlehens)
Sind Sondertilgungen für Sie sinnvoll oder zahlen Sie für eine Option, von der Sie weder Gebrauch machen werden noch profitieren können?
Die Fakten zu Sondertilgungen im Überblick:
- Das Recht auf Sondertilgungen muss Teil des Darlehensvertrags sein.
- Viele Banken bieten kostenlose Sondertilgungen an. Prüfen Sie die Vertragskonditionen und verhandeln Sie ein Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechendes Sondertilgungsrecht.
- Seien Sie realistisch: Welche Zahlungen außerhalb der Reihe zusätzlich zur monatlichen Rate werden Sie sich wirklich leisten können und wollen?
- Das Recht auf Sondertilgung ist genau das: ein Recht. Sind Sondertilgungen vertraglich vereinbart, so können Sie diese, entsprechend der vereinbarten Konditionen, leisten, müssen aber nicht. Sondertilgungen sind keine Pflicht.
- Ruft das kreditgebende Institut Kosten für das Sondertilgungsrecht auf, so sollten Sie sorgfältig im Vorfeld kalkulieren, ob sich die Zinsaufschläge für Sie lohnen. Das gilt insbesondere, wenn Sie sich diese Option nur sicherheitshalber offen halten möchten. Ansonsten zahlen Sie umsonst für ein Recht, von dem Sie keinen Gebrauch machen.
- Sondertilgungen außerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens sind schnell sehr teuer, so dass die Kosten für die Vorfälligkeitsentscheidung den Sparvorteil überwiegen.
Ist es für Sie sinnvoll, Sondertilgungen zu leisten und in welcher Ausprägung möchten Sie dies zum Teil Ihres Kreditvertrags machen? Liegt Ihnen bereits ein Angebot einer Bank vor oder möchten Sie sich beraten lassen, wie Sie bei Ihrer Baufinanzierung von Sondertilgungen profitieren und sparen können? Nehmen Sie Kontakt zu Kredit24 auf:
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