Fragt man die Deutschen nach ihren Wünschen und Zielen, steht das Eigenheim nach wie vor weit oben auf einer solchen Liste. Das für den Kauf eines Hauses oder eine Wohnung benötigten Kapital können jedoch nur die wenigsten vollständig aus eigenen Mitteln aufbringen. In den meisten Fällen muss eine Bau- oder Immobilienfinanzierung in Anspruch genommen werden. In diesem Zusammenhang wird auch oft von Hypothekendarlehen gesprochen.
Genau genommen gibt es im Detail einige inhaltliche Unterschiede zwischen den Begriffen, die im Alltag mehr oder weniger synonym verwendet werden. Letztendlich ist damit stets die Inanspruchnahme von Fremdkapital zur Immobilienfinanzierung gemeint, die durch einen Rechtsanspruch für den oder Fremdkapitalgeber/-in abgesichert ist.
Im Juristendeutsch spricht man hier von einem Grundpfandrecht, gemäß § 1113 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Hypothek ist eine bestimmte Form einer solchen grundpfandrechtlichen Sicherheit und bezieht sich immer auf eine konkrete Forderung, also zum Beispiel auf ein Darlehen oder einen Kredit.
Für die Gewährleistung eines Kreditbetrags lässt sich die Bank die Hypothek als Grundpfandrecht in das Grundbuch der mit dem Darlehen finanzierten Immobilie eintragen. Kann der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin nicht wie im Kreditvertrag festgelegt den Zahlungsverpflichtungen nachkommen, hat das kreditgebende Institut die Möglichkeit, eine Zwangsvollstreckung der Immobilie zu beantragen und über den Erlös die über die eingetragene Hypothek definierte und noch ausstehende Restschuld zu kompensieren.
Haben Finanzierende ihre Schulden vollständig beglichen, ist die an die Kreditforderung gebundene Hypothek hinfällig und kann aus dem Grundbuch entfernt werden.
Auch, wenn der Begriff Hypothekendarlehen noch hinlänglich in Gebrauch ist, bevorzugen die meisten Kreditnehmer/-innen heutzutage die Grundschuld als absicherndes Grundpfandrecht. Diese ist im Gegensatz zur Hypothek nicht untrennbar an eine abzusichernde Forderung (z. B. einen Kredit) und eine persönliche Schuld gebunden und somit in ihrer Handhabung wesentlich flexibler. Letzten Endes dient die Grundschuld in der Regel jedoch dem gleichen Zweck wie eine Hypothek: der Absicherung eines Darlehens. Auch die Grundschuld wird in das Grundbuch der zu finanzierenden Immobilie eingetragen.